Services
je 2x Heck / Aufstelldach
ACSI / France Passion / Park for Night
auf Anfrage
Versicherung
Voll-/Teilkasko SB auf €250 reduzierbar
vor unserer Haustüre
optional
mit 12V Laptop Adapter
Innen + Aussen
Mietbedingungen
Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen Freizeitmobil-Holzkirchen (Stand: 12/2024)
Kaution
Mit der Übergabe des Fahrzeugs muss eine Kaution von €1.500,- hinterlegt werden (Bar, Vorabüberweisung oder Paypal möglich). Diese ist auch in der gleichen Höhe bei Buchung der Selbstbeteiligungs – Reduzierung auf € 250 zu hinterlegen. Nach ordnungsgemäßer und unbeschädigter Rückgabe des Fahrzeuges, wird dieser Betrag auf dem gleichen Wege wieder zurückerstattet. Im Schadenfall erfolgt die Erstattung der Kaution durch die Versicherung.
Zahlungsbedingungen
Innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Buchung, ist eine Anzahlung von 30% der Gesamtkosten per Überweisung oder Paypal fällig. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Abreise beim Vermieter eingegangen sein.
Mietpreise
Die Mietpreise schließen folgende Leistungen ein:
- Verschleißreparaturen
- 180 km pro Tag inklusive, jeder weitere Kilometer wird mit € 0,39 in Rechnung gestellt.
Buchungen und Rücktritt
Buchungen sind nach dem Eingang der Anzahlung verbindlich. Bei Nichteinhaltung der Anzahlungsfrist von 7 Tagen ist der Vermieter nicht mehr an die Buchung gebunden. Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind die folgenden Anteile des voraussichtlichen Mietpreises laut Buchung zu tragen:
- mehr als 50 Tage vor 1. Miettag: 10 %
- Vom 50. bis zum 15. Tag vor dem 1. Miettag: 50 % und
- weniger als 15 Tage vor 1. Miettag: 80 %
Wird das Fahrzeug nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt.
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
Mindestalter und Führerscheinbesitz
Mindestalter des Mieters und Fahrers sind 21 Jahre. Der Fahrer / Mieter muss den gültigen Führerschein mindestens seit einem Jahr besitzen.>
Beschädigungen
Die Mietfahrzeuge sind technisch in einwandfreiem und gewartetem Zustand.
Optische Beeinträchtigungen an den Mietfahrzeugen sind nicht auszuschließen und kein Grund zur Reklamation.
Auslandsfahrten, Mautgebühren und Bußgelder
Auslandsfahrten sind in die meisten europäischen Länder möglich. Reisen in außereuropäische Länder schließt der Vermieter aus. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind generell verboten. Mautgebühren sind generell vom Mieter zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, die über den Mieter erhaltenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetzverordnung zu verarbeiten (z.B. bei Verkehrsverstößen). Dies beinhaltet auch die Weitergabe der Daten an Inkassobüros sowie Anwälte um offene Bußgelder oder Mautgebühren einzufordern, welche durch den Mieter entstanden sind.
Übergabe-/ Servicepauschale
Die Übergabe-/ Servicepauschale enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeuges, die Einweisung des Mieters, sowie die Rücknahme und Aussenendreinigung nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Reinigungsgebühren
Das Fahrzeug wird sauber übergeben und sauber zurückgenommen. Falls bei Rückgabe des Fahrzeuges eine Nachreinigung vom Vermieter durchzuführen ist, werden Reinigungsgebühren erhoben:
- Innenreinigung € 80,-
- WC-Reinigung € 100,-
Bei starker Verschmutzung wird der entsprechende Zeitaufwand abgerechnet.
Diebstahlschutz
Das Fahrzeug ist mit Technik ausgestattet, die es Dieben erschwert das Fahrzeug aufzubrechen z.B. Prick-Stop der Fahrertür, extra Hecktürsicherung und die im Bedarfsfall möglich,die Position des Fahrzeugs bestimmbar zu machen. Daten werden wedergespeichert noch anderweitig genutzt.
Wintertauglichkeit
Die Fahrzeuge sind NICHT wintertauglich isoliert und werden mit Sommerreifen OHNE Alpin-Symbol übergeben.
Der Vermieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Rauchen in den Mietfahrzeugen ist grundsätzlich verboten!
(bei Zuwiderhandlung werden mindestens € 200,- der Kaution einbehalten)
Das Mitnehmen von Haustieren ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt!
Versicherung
Versicherung
- Haftpflichtversicherung mit Deckung von €100 Mio.
- Teilkaskoversicherung mit €1500,- Selbstbeteiligung pro Schadensfall
- Vollkaskoversicherung mit €1500,- Selbstbeteiligung pro Schadensfall
- Im Schadensfall haftet der Mieter in Höhe der Selbstbeteiligung pro Schadensfall, bei grober Fahrlässigkeit für die Höhe des vollen Schadens.
- Die Selbstbeteiligung läst sich auf €250 pro Schadensfall reduzieren (siehe unten)
Schutzbrief Europa inklusive
Fahrzeugbezogene Leistungen
bei Panne, Unfall, Diebstahl
- Pannen- und Unfallhilfe vor Ort
- Abschleppen und Bergen
- Weiter- oder Rückfahrt
- Übernachtung und Mietwagen
- Ersatzteilversand
- Fahrzeugtransport
- Fahrzeugunterstellung
- Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Reduzierung der Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung kann im Schadensfall durch eine Zusatzversicherung zur bestehenden Voll/Teilkaskoversicherung von € 1500,- auf € 250,- reduziert werden!
Die Reduzierung gilt für JEDEN Schadensfall, der während der Anmietzeit eintritt.